Hohe Priorität bei der Bf3R-Förderung haben Machbarkeitsstudien (proof-of-concept) mit dem Ziel eines Ersatzes oder der Reduktion von Tierversuchen in Bereichen der biomedizinischen Grundlagenforschung, bei denen besonders viele Tiere Verwendung finden (z. B. Krebsforschung) oder bei denen das einzelne Tier stark belastet wird (z. B. Sepsis- oder Wundheilungsversuche).
Auch kommen Projekte in Frage, die der Erkennung, Einstufung und Verminderung von Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Versuchstieren und die Verbesserung der Haltungsbedingungen bei Versuchstieren (Refinement) dienen sollen.
Die Entwicklung und Anwendung innovativer Methoden und Technologien der Zell- und Gewebekultur, der Molekularbiologie, Genetik und Mikroskopie sowie Bioimaging- und in-silico-Methoden sind ausdrücklich gewünscht.
Projekte mit einem tierexperimentellem Anteil müssen vor Einreichung im neuen Register „Animal Study Registry“ (www.animalstudyregistry.org) des Bf3R präregistriert werden.
Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2019.
Quelle und weitere Informationen:
https://www.bfr.bund.de/cm/343/vergabe-von-forschungsmitteln-fuer-wissenschaftliche-forschungszwecke-im-sinne-des-3r-prinzips.pdf