Das neue Gesetz verbietet sowohl den Verkauf von an Tieren getestete Kosmetik als auch derartiger Inhaltsstoffe, die nach 2020 an Tieren getestet worden sind. Es gibt bestimmte enge Ausnahmeregelungen in den Rechtsvorschriften, so für Tierversuche, die entweder durch eine Regulierungsbehörde in einem anderen Land vorgeschrieben sind oder für Inhaltsstoffe, die neben den kosmetischen auch für nicht-kosmetische Zwecke verwendet werden, für die manchmal von den Aufsichtsbehörden wie der Umweltschutzbehörde in den Vereinigten Staaten Tierversuche verlangt werden.
Im Jahr 2013 hatte die Europäische Union die Durchführung von Tierversuchen für die Herstellung und Vermarktung von Kosmetika in der EU verboten. Seitdem haben Norwegen, die Schweiz, Israel, Türkei, Indien, Guatemala, Taiwan und Neuseeland ebenfalls ein Test- oder Vermarktungsverbot für an Tieren getestete Kosmetik verhängt.
Quelle:
https://www.pcrm.org/ethical-science/animal-testing-and-alternatives/cruelty-free-cosmetics