Nach Beschwerden der Gegner hatte die Technische Beschwerdekammer als gerichtliche Instanz des Europäischen Patentamts (EPA) die Ansprüche auf Schimpansen und andere Tiere als nicht patentfähig beurteilt. Sie verwies dabei auf eine Regel, nach der Patente auf die genetische Veränderung von Tieren verboten sind, wenn daraus «Leiden dieser Tiere ohne wesentlichen medizinischen Nutzen für den Menschen oder das Tier» resultieren können.
Quelle:
https://www.welt.de/regionales/bayern/article210835997/Jahrelanger-Rechtsstreit-Patente-auf-Schimpansen-ungueltig.html