Diese Seite drucken
Artikel bewerten
(0 Stimmen)
Donnerstag, 17 Dezember 2020 23:04

Baden-Württemberg: Landtag schränkt Tierversuche im Studium ein Empfehlung

Nach den Ländern Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen hat nun auch Baden-Württemberg einen Tierschutzparagrafen im Hochschulgesetz. Damit ist nun untersagt, Tiere speziell zu töten (z.B. für Orgaganpräpatatuntersuchungen oder Morphologiepraktika), wenn es dafür Alternativen gibt.


Das Gesetz besagt, dass in der Lehre auf die Verwendung von hierfür getöteten Tieren verzichtet werden soll, sofern wissenschaftlich gleichwertige Lehrmethoden und -materialien zur Verfügung stehen oder die mit dem Studium bezweckte Berufsbefähigung dies zulässt. Zudem haben die Hochschulen unter Gewährleistung der Wissenschaftsfreiheit Lehrmethoden und -materialien zu entwickeln, um die Verwendung von Tieren weiter zu vermeiden und zu verringern.


Damit ist das Hochschulgesetz Baden-Württemberg mit der europäischen Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU konform, wonach der Einsatz von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken oder zu Bildungszwecken nur dann erwogen werden sollte, wenn es keine tierversuchsfreie Alternative gibt. Im Vorfeld hatte es Einwände der Hochschulen gegeben.

Das Gesetz tritt Anfang 2021 in Kraft.

Quelle:
https://www.stimme.de/suedwesten/nachrichten/pl/landtag-uni-ausbildung-muss-ohne-tierversuche-auskommen;art19070,4429293
https://www.badische-zeitung.de/schaerfere-regeln-landtag-schraenkt-tierversuche-im-studium-ein--198971037.htmlv