Ursprünglich wurden im Patent viele Tierarten, von Mäusen bis hin zu Menschenaffen, beansprucht. Diese Tiere sollen für Versuchszwecke gentechnisch so verändert werden, dass sie Symptome der Parkinsonkrankheit entwickeln.
Ausschlaggebend für die aktuelle Entscheidung des EPA waren ethische Gründe. Demnach steht dem zu erwartenden Tierleid kein nachgewiesener wesentlicher medizinischer Nutzen gegenüber, wie er nach den Regeln des europäischen Patentrechts verlangt wird.
Quelle und weitere Informationen:
https://www.testbiotech.org/aktuelles/erfolg-bei-einspruch-gegen-patent-auf-gentechnisch-veraenderte-parkinson-affen