Dienstag, 11 Oktober 2022 12:07

Trotz Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens: Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie noch immer unzureichend Empfehlung

Trotz Änderung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutzversuchstierverordnung hat Deutschland hat die EU-Tierversuchsrichtlinie noch immer nicht richtlinienkonform umgesetzt. Die Europäische Union hat das Verfahren jedoch eingestellt.


Wie die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht und der Verein Ärzte gegen Tierversuche in einer Pressemitteilung bekanntgeben, betreffen die schwerwiegendsten Fehler  unter anderem das Genehmigungsverfahren für Tierversuchsvorhaben. Nach Vorgaben der Richtlinie müssen alle Tierversuche genehmigt werden (Genehmigungspflicht). In Deutschland waren bis zur Novelle in einigen Bereichen unzulässigerweise nur eine Anzeigepflicht umgesetzt worden.

Das im letzten Jahr eingeführte sogenannte vereinfachte Genehmigungsverfahren, das die Anzeigepflicht ersetzen soll, gibt dieser nach Ansicht der Vereine nur einen anderen Namen und täuscht eine inhaltliche Anpassung an das EU-Recht vor. Die maßgeblichen Kriterien der Unerlässlichkeit und ethischen Vertretbarkeit sind unter den nun gegebenen Bedingungen kaum durchsetzbar. Auch Bestimmungen zu schwerst belastenden Tierversuchen finden sich nicht einmal annähernd im deutschen Recht wieder.

Weitere Informationen:
https://djgt.de/2022/09/27/gemeinsame-pressemitteilung-zu-tierversuchen-deutschland-verstoesst-weiterhin-gegen-eu-recht/