Diese Seite drucken
Artikel bewerten
(0 Stimmen)
Montag, 18 Januar 2010 09:30

Ursula M. Händel-Tierschutzpreis: 50.000 Euro für den Tierschutz in der Forschung

Von der DFG ausgeschriebener Preis soll Wissenschaftler(innen), die sich besonders um die Förderung des Tierschutzes verdient machen, auszeichnen. Bewerbungsschluß: 19.04.2010

Bekanntmachung der Deutsche Forschungsgemeinschaft:

Information für die Wissenschaft Nr. 5 | 18. Januar 2010

Ursula M. Händel-Tierschutzpreis: 50.000 Euro für den Tierschutz in der Forschung

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) schreibt zum vierten Mal den Ursula M. Händel-Tierschutzpreis aus. Ziel des Preises ist die Auszeichnung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich besonders um die Förderung des Tierschutzes in Wissenschaft und Forschung verdient machen. Der Preis wird für wissenschaftliche Forschungsprojekte vergeben, die dazu beitragen, die Belastung für die in einem Tierversuch eingesetzten Tiere zu vermindern, deren Zahl zu reduzieren oder sie zu ersetzen (3-R-Konzept: Reduction, Refinement, Replacement). Für den Preis können sowohl abgeschlossene Projekte als auch viel versprechende laufende Arbeiten berücksichtigt werden.

Der Preis ist mit bis zu 50.000 Euro dotiert und soll für Vorhaben verwendet werden, die dem Tierschutz in der Forschung zugutekommen. Neben der Finanzierung von Forschungsvorhaben und Stipendien können die Mittel auch für ergänzende Maßnahmen verwendet werden, so für Aus- und Fortbildungen von tierexperimentell arbeitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern oder für wissenschaftliche Veranstaltungen zur Förderung des Tierschutzgedankens in der Forschung. Eine Aufteilung des Preises auf mehrere Preisträger bleibt vorbehalten. Über die Preisvergabe entscheidet der Präsident der DFG aufgrund des Votums einer unabhängigen Jury. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Preis wird im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung verliehen. Kriterien für die Preisvergabe sind die Qualität und Originalität der bisherigen oder der geplanten Forschungsarbeiten und deren Bedeutung für den Tierschutz in der Forschung.

Die Bewerbungsunterlagen sollen einen wissenschaftlichen Bericht über die Forschungsergebnisse und deren Bedeutung für den Tierschutz (maximal 10 Seiten), einen tabellarischen Lebenslauf, eine Publikationsliste der letzten fünf Jahre sowie relevante Veröffentlichungen enthalten. Bei laufenden Forschungsprojekten sollen der wissenschaftliche Hintergrund, die Forschungsziele, das Arbeitsprogramm und die Bedeutung für den Tierschutz (maximal 10 Seiten) dargelegt werden. Darüber hinaus sollte auch ein Hinweis auf die geplante Verwendung der Mittel gegeben werden.

Bewerbungen sind bis zum 19. April 2010 einzureichen bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Dr. Sonja Ihle, Kennedyallee 40, 53175 Bonn.

Diese Mitteilung der DFG (18.01.2010) finden Sie hier.