Montag, 29 März 2010 16:00

Umweltministerin Lautenschläger schreibt den mit 15.000 Euro dotierten Hessischen Tierschutz-Forschungspreis aus

Die Auszeichnung wird für herausragende Arbeiten vergeben, die einen richtungweisenden Beitrag zur Vermeidung oder Verminderung von Tierversuchen leisten, oder zu einer deutlichen Verminderung von Schmerzen oder Leiden der verwendeten Tiere beitragen.


Pressemitteilung Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Nr. 074

Wiesbaden, 28. März 2010

Lautenschläger schreibt Hessischen Tierschutz-Forschungspreis aus

Umweltministerin Silke Lautenschläger hat den Hessischen Tierschutz-Forschungspreis 2010 ausgeschrieben. Die mit 15.000 Euro dotierte Auszeichnung wird für herausragende wissenschaftliche Arbeiten vergeben, die einen richtungweisenden Beitrag zur Vermeidung oder Verminderung von Tierversuchen und ähnlichen Eingriffen und Behandlungen in der Forschung, Lehre oder bei der Herstellung biomedizinischer Produkte wie beispielsweise Impfstoffen und Antikörpern leisten. Auch berücksichtigt werden Arbeiten, die zu einer deutlichen Verminderung von Schmerzen oder Leiden der verwendeten Tiere beitragen.

Bewerbungsfrist ist der 1. August 2010.

„Wir dürfen nicht nachlassen, nach weiteren Ansätzen zur Vermeidung von Tierversuchen oder zur Minderung von Schmerzen und Leiden der Tiere zu suchen und diese Methoden dann auch in die breite Anwendung zu bringen. Die Hessische Landesregierung will daher gerade für Hessen als wichtigem Standort für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung mit der Ausschreibung des Tierschutz-Forschungspreises auf Landesebene einen besonderen Anreiz setzen“, betonte Lautenschläger.

Preiswürdig sind Beiträge, die neue methodische Ansätze liefern beziehungsweise bereits bestehende Ansätze aufgreifen und so fortentwickeln, dass sie in der Praxis breite Anwendung finden können. Teilnahme- und vorschlagsberechtigt sind Personen oder Personengruppen, die in Hessen wissenschaftlich tätig sind, sowie in Hessen ansässige wissenschaftlich tätige Firmen und Einrichtungen.

Über die Preisvergabe entscheidet eine sechsköpfige Jury der die Landesbeauftragte für Tierschutz, Frau Dr. Madeleine Martin, sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Hochschule und Industrie, Behörden und Tierschutzorganisationen angehören.

Hintergrund

In den letzten beiden Jahrzehnten konnten durch die Entwicklung neuer Methoden und Fortschritte insbesondere in der „in vitro“-Technik („in vitro“ = im Reagenzglas, gemeint sind unter anderem Methoden, die mit Zell- oder Gewebe-/Organkulturen arbeiten) bereits eine Reihe früher üblicher Tierversuche ersetzt oder verringert werden. Nicht nur in Deutschland, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene wird an diesem Ziel gearbeitet. Dennoch werden jedes Jahr immer noch Millionen von Tieren in belastenden Versuchen eingesetzt. Nach der offiziellen Versuchstierstatistik wurden 2008 bundesweit ca. 2,69 Millionen Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet, davon in Hessen 369.197 Tiere. Die am häufigsten verwendeten Versuchstiere sind Mäuse, Ratten und Kaninchen.

Die für die Einsendung erforderlichen Teilnahmeunterlagen gibt es bei der Hessischen
Landestierschutzbeauftragten, Dr. Madeleine Martin, Mainzer Str.80, 65189 Wiesbaden, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressestelle: Barbara-Maria Birke
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