Der Fall wurde zunächst selbst von der European Federation for Cosmetics ingredients (EFCI) als Vertreter der größten Gruppe der Produzenten kosmetischer Inhaltsstoffe vorgebracht. Sie argumentierte, dass die Kosmetikfirmen ihre an Tieren getesteten Kosmetikprodukte in der EU verkaufen dürfen, solange diese Tierversuche unter anderen Rechtsgrundlagen als denen der EU-Kosmetikverordnung durchgeführt worden seien.
Der BUAV/ECEAE entgegnet, dass diese Sichtweise das Verkaufsverbot ad adsurdum führt. Wenn die EFCI mit ihrer Argumentation durchkäme, würde dies den
Kosmetikfirmen erlauben, sogar in der EU Kosmetiktests an Tieren durchzuführen, wenn diese Tests nominell zu Zwecken anderer EU-Rechtsgrundlagen oder auf der Grundlage von Rechtsgrundlagen eines außereuropäischen Landes durchgeführt werden würden.
Und das kann der Gesetzgeber mit dem EU-Verkaufsverbot von an Tieren getesteter Kosmetik, dessen letzte Stufe am 11.3.13 in Kraft trat, nicht gemeint gewesen sein.
Weitere Informationen:
http://www.eceae.org/en/category/latest-news/395/the-buav-and-eceae-intervene-in-case-attempting-to-undermine-the-eu-cosmetics-ban